Amoklauf in München – keine Fotos und Videos von den Opfern

20160724_074531-KopieDer Amoklauf in München mit seinen insgesamt 10 Toten erschüttert Deutschland. Auch wir von der Kanzlei Hoesmann sind aufgrund unserer engen Beziehungen zu München tief betroffen. Daher möchten wir allen Opfern und deren Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen und Wünsche den Verletzen des Amoklaufs eine schnelle Genesung.

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Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos bei Facebook

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Facebook und Recht

In einem Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass das Einstellen von Profilbildern in sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, gleichzeitig eine konkludente Einwilligung zur Verwendung dieser Bilder in Personensuchmaschinen darstellt. (OLG Köln, Urteil v. 09.02.2010, Az. 15 U 107/09,

Voraussetzung ist, dass eine vorhandene Sperrmöglichkeit dieser Funktion nicht genutzt wurde und das Profilfoto somit ungeschützt eingestellt wurde.

Sachverhalt

In dem Kölner Fall hatte der Kläger ein Foto von sich ungeschützt auf einer Website eingestellt. Dieses Foto wurde anschließend von der Personensuchmaschine der Beklagten verwendet.
Daraufhin verklagte der Kläger die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung sowie auf die Feststellung der Schadenersatzpflicht.

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Berichterstattung über Kinder

ZeitungsartikelViele Eltern fühlen sich unwohl, wenn Informationen über ihre Kinder öffentlich publiziert werden. Immerhin besteht bei diesen öffentlichen Informationen die Gefahr, dass die Informationen in falsche Hände geraten können. Der Bundesgerichtshof sieht diese Gefahr und hat in einem Urteil entschieden, dass Informationen über Kindern nicht ohne Weiteres publiziert werden dürfen. „Berichterstattung über Kinder“ weiterlesen