Amtsgericht Dortmund stellt Coronaverordnung infrage

Coronaverordnung

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens hat ein Richter des Dortmunder Amtsgerichts die Coronaverordnung komplett infrage gestellt. (Az. 733 Owi 64/20). Es fehle nach Ansicht des Dortmunder Richters eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Verordnung, das Parlament sei nicht beteiligt worden. Das Urteil hat zu einer umfangreichen Diskussion in verschiedenen sozialen Medien geführt. „Amtsgericht Dortmund stellt Coronaverordnung infrage“ weiterlesen

Verwaltungsgericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Corona-Verordnung

Corona-Verordnung

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die neue Corona-Verordnung hat das Verwaltungsgericht Mainz ernste Zweifel am Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung bezüglich der Corona-Verordnung geäußert.

Im Rahmen des Verfahrens hatte sich der Betreiber einer Tennishalle dagegen gewehrt, dass er den Betrieb nicht weiter fortführen kann. Auch wenn der Antrag im Ergebnis gescheitert ist, hat das Verwaltungsgericht Mainz deutliche Hinweise dahingehend gegeben, dass es Anträge gegen die Corona-Verordnung nicht per se für unzulässig und unbegründet erachtet.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 1. November 2020, 1 L 843/20.MZ

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Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig

corona lockdown

Viele Unternehmen leiden unter dem neuen Lockdwon der Corona Beschränkungen. Unabhängig von ausgefeilten und genehmigten Hygienekonzepten, umgesetzten Maßnahmen und zum Teil teuren Investitionen in die Infrastruktur hat der neue pauschale Lockdown der Corona Beschränkungen ihr Geschäft zum Erliegen gebracht. Dieser zweite Lockdown für viele der Unternehmen den finanziellen Todesstoß bedeuten.

Dies ist für viele Unternehmen umso gravierender, als dass das pauschale gesetzliche Berufsverbot wahrscheinlich gar nicht juristisch haltbar ist, da die Maßnahme nicht angemessen ist.

Hintergrund dessen ist, dass eine beschränkende Maßnahme, welche dermaßen in die Freiheitsgrundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit, eingreift, auch einer juristischen Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten muss. Ob die Maßnahme des 2. Lockdowns tatsächlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhält, darf zu Recht bezweifelt werden. „Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig“ weiterlesen

Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen

Prostitution Corona Covid

Dank Covid geht seit dem 2. November das Rotlicht wieder aus und Prostitution ist verboten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Infektionsschutzgesetz und den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Vom 2. November bis zum Ende des Monats sind weitestgehend alle Freizeitaktivitäten beschränkt, Kunst und Kultur quasi komplett zum Erliegen gebracht und auch die persönliche Freiheit des Einzelnen durch Kontaktbeschränkungen sehr eingeschränkt. Besonders hart trifft es Bordelle, Prostituierte und die gesamte Rotlichtbranche. Die Prostitution ist dank Corona mit einem bundesweiten Totalverbot belegt. „Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen“ weiterlesen

Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt

Beleidigung

Trulla ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Beleidigung, sondern eine Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit weiter gestärkt und den Begriff der Trulla nicht als Beleidigung qualifiziert. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung war daher nicht verfassungskonform.

Wenn sich der juristische Trend jede beleidigende Äußerung als Meinungsfreiheit anzusehen fortsetzt, wird es bald fast unmöglich sein, jemanden noch beleidigen zu können. „Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt“ weiterlesen

Veraltete Verdachtsberichterstattung ist Persönlichkeitsrechtsverletzung, Streitwert 40.000

Verdachtsberichterstattung

Das Amtsgericht München (Az.: 161 C 3617/20) hat eine selbst ernannte freie Journalistin verurteilt, weil diese ihre unwahre Verdachtsberichterstattung trotz positiver Kenntnis neuer Umstände weder gelöscht, noch aktualisiert hat. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 40.000 € festgesetzt, da die öffentliche Berichterstattung über ein Strafverfahren ein sehr sensibles Thema ist und eine falsche Verdachtsberichterstattung zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Rufs der Betroffenen führen kann.

Urteil im Volltext

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Benutzung einer fremden Marke als Schlüsselwort Ortlieb II

ortlieb

Das Ortlieb II Urteil des Bundesgerichtshof hat Auswirkungen auf den Onlinehandel. Die Nutzung fremder Marken als Schlüssselwort stellt  für Onlinehändler immer wieder ein Problem dar. Insbesondere dann, wenn der eigene Markennamen mit fremden Produkten verknüpft ist, stellt sich zurecht die Frage, ob hier unter Umständen eine markenrechtlichen Verletzung vorliegen könnten. In dem Fall von Ortlieb hatte das Unternehmen Amazon bei Eingabe des Suchbegriffs Ortlieb auch Taschen anderer Hersteller angezeigt. Zu Unrecht, wie der BGH jetzt letztinstanzlich entschied.

BGH, Urteil vom 25.07.2019, I ZR 29/18 – ORTLIEB II

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