Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens hat ein Richter des Dortmunder Amtsgerichts die Coronaverordnung komplett infrage gestellt. (Az. 733 Owi 64/20). Es fehle nach Ansicht des Dortmunder Richters eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Verordnung, das Parlament sei nicht beteiligt worden. Das Urteil hat zu einer umfangreichen Diskussion in verschiedenen sozialen Medien geführt. „Amtsgericht Dortmund stellt Coronaverordnung infrage“ weiterlesen
Letzte Aktualisierung des Textes ist maßgeblich
Gerade bei Onlinepublikation ist es nicht unüblich, dass Texte ergänzt und Updates publiziert werden. Dieses ist rechtlich zulässig. Jedoch kann sich ein Journalist nicht auf die Archivfunktion veralteter Texte berufen, wenn diese Texte regelmäßig aktualisiert werden. (Landgericht Frankfurt 2-34 O 48/20 vom 03.09.2020)
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Verwaltungsgericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Corona-Verordnung
Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die neue Corona-Verordnung hat das Verwaltungsgericht Mainz ernste Zweifel am Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung bezüglich der Corona-Verordnung geäußert.
Im Rahmen des Verfahrens hatte sich der Betreiber einer Tennishalle dagegen gewehrt, dass er den Betrieb nicht weiter fortführen kann. Auch wenn der Antrag im Ergebnis gescheitert ist, hat das Verwaltungsgericht Mainz deutliche Hinweise dahingehend gegeben, dass es Anträge gegen die Corona-Verordnung nicht per se für unzulässig und unbegründet erachtet.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 1. November 2020, 1 L 843/20.MZ
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Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig
Viele Unternehmen leiden unter dem neuen Lockdwon der Corona Beschränkungen. Unabhängig von ausgefeilten und genehmigten Hygienekonzepten, umgesetzten Maßnahmen und zum Teil teuren Investitionen in die Infrastruktur hat der neue pauschale Lockdown der Corona Beschränkungen ihr Geschäft zum Erliegen gebracht. Dieser zweite Lockdown für viele der Unternehmen den finanziellen Todesstoß bedeuten.
Dies ist für viele Unternehmen umso gravierender, als dass das pauschale gesetzliche Berufsverbot wahrscheinlich gar nicht juristisch haltbar ist, da die Maßnahme nicht angemessen ist.
Hintergrund dessen ist, dass eine beschränkende Maßnahme, welche dermaßen in die Freiheitsgrundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit, eingreift, auch einer juristischen Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten muss. Ob die Maßnahme des 2. Lockdowns tatsächlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhält, darf zu Recht bezweifelt werden. „Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig“ weiterlesen
Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen
Dank Covid geht seit dem 2. November das Rotlicht wieder aus und Prostitution ist verboten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Infektionsschutzgesetz und den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Vom 2. November bis zum Ende des Monats sind weitestgehend alle Freizeitaktivitäten beschränkt, Kunst und Kultur quasi komplett zum Erliegen gebracht und auch die persönliche Freiheit des Einzelnen durch Kontaktbeschränkungen sehr eingeschränkt. Besonders hart trifft es Bordelle, Prostituierte und die gesamte Rotlichtbranche. Die Prostitution ist dank Corona mit einem bundesweiten Totalverbot belegt. „Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen“ weiterlesen
Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt
Trulla ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Beleidigung, sondern eine Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit weiter gestärkt und den Begriff der Trulla nicht als Beleidigung qualifiziert. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung war daher nicht verfassungskonform.
Wenn sich der juristische Trend jede beleidigende Äußerung als Meinungsfreiheit anzusehen fortsetzt, wird es bald fast unmöglich sein, jemanden noch beleidigen zu können. „Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt“ weiterlesen
Veraltete Verdachtsberichterstattung ist Persönlichkeitsrechtsverletzung, Streitwert 40.000
Das Amtsgericht München (Az.: 161 C 3617/20) hat eine selbst ernannte freie Journalistin verurteilt, weil diese ihre unwahre Verdachtsberichterstattung trotz positiver Kenntnis neuer Umstände weder gelöscht, noch aktualisiert hat. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 40.000 € festgesetzt, da die öffentliche Berichterstattung über ein Strafverfahren ein sehr sensibles Thema ist und eine falsche Verdachtsberichterstattung zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Rufs der Betroffenen führen kann.
Teilwahrheiten begründen einen Unterlassungsanspruch
Ein Bericht, der nur Teilwahrheiten vermittelt, kann rechtswidrig sein. Wer Tatsachen mitteilt, muss auch vollständig berichten. Werden nur Teilwahrheiten berichtet und Tatsachen unterschlagen, welche für den Betroffenen positiv sein können, ist dies unzulässig. (Landgericht Frankfurt, Urteil 30. April 2020, 2-03 364/19)
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Benutzung einer fremden Marke als Schlüsselwort Ortlieb II
Das Ortlieb II Urteil des Bundesgerichtshof hat Auswirkungen auf den Onlinehandel. Die Nutzung fremder Marken als Schlüssselwort stellt für Onlinehändler immer wieder ein Problem dar. Insbesondere dann, wenn der eigene Markennamen mit fremden Produkten verknüpft ist, stellt sich zurecht die Frage, ob hier unter Umständen eine markenrechtlichen Verletzung vorliegen könnten. In dem Fall von Ortlieb hatte das Unternehmen Amazon bei Eingabe des Suchbegriffs Ortlieb auch Taschen anderer Hersteller angezeigt. Zu Unrecht, wie der BGH jetzt letztinstanzlich entschied.
BGH, Urteil vom 25.07.2019, I ZR 29/18 – ORTLIEB II
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Kosten der Abschlusserklärung bei gleichzeitigen Widerspruchs
Eine einstweilige Verfügung ist unbedingt ernst zu nehmen und insbesondere auch binnen zwei Wochen darüber eine Entscheidung zu treffen, ob eine Abschlusserklärung abgegeben wird oder nicht. Mit der Abschlusserklärung wird die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung akzeptiert.
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